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Unserer Experten geben Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Bewertung Ihrer Objekte. Sie bekommen von uns zu jedem Kunstwerk die marktgerechte Einschätzung vor einer Auktion. Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserem Räumen.
Sie können uns auch detaillierte Fotos mit zusätzlichen Informationen (Künstler, Medium, Größe, Provenienz, etc.) per Email oder über unser Online Formular auf dieser Seite zukommen lassen. Unsere Experten melden sich dann bei Ihnen, um eine eventuelle Einlieferung mit Ihnen zu besprechen. Bei größeren Sammlungen kommen unsere Experten auf Wunsch auch gerne zu Ihnen nach Hause, um die Objekte persönlich zu begutachten.
Dannenberg und AD fine art auction führen regelmäßige Auktionen sowie regelmäßige Online Only Auktionen durch. Unsere Experten beraten Sie gerne, zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Wege Ihr Kunstwerk den besten Verkaufspreis erzielen kann.
Objektbewertung
Sie liefern Sie Ihre Objekte ein - Wir kümmern uns um den Rest
Bringen Sie uns Ihre Objekte persönlich. Alternativ beauftragen wir einen Transportdienstleister.
Unsere Experten bewerten Ihre Objekte, kümmern sich um Beschreibung und Bildmaterial.
Ihre Objekte werden bei unserer Auktion gegen Höchstgebotversteigert,
Wir zahlen den Auktionserlös abzüglich angefallener Kosten an Sie aus.
Objektbewertung
Hier finden Sie einige durch uns versteigerte Highlights. Alle Objekte finden Sie in unseren Katalogen.
Ergebnis: 55.000 EUR
Ergebnis: 34.000 EUR
Ergebnis: 24.000 EUR
Ergebnis: 94.000 EUR
Sie haben Interesse daran Waren bei uns einzuliefern? Möchten Sie vorher eine Schätzung?
Dann senden Sie uns das ausgefüllte Formular zu.
Beschreiben Sie Ihre Objekte und schicken uns 1 bis 2 aussagekräftige Bilder mit. Bitte beachten Sie, dass Bilder maximal 2 MB groß sein dürfen.
rund um die Einlieferung bei Dannenberg und AD fine art
Wir sind an Ihrem Erfolg beteiligt. Für den erfolgreichen Verkauf Ihres Kunstwerks berechnen wir eine Provision in Höhe von 20% auf einen Zuschlagspreis bis zu 10.000 € per Los und 15% auf den diese Summe übersteigenden Betrag, sowie die Kosten für Katalogabbildungen. Wir passen unser Angebot individuell an Ihren Auftrag an, in einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne die günstigsten Konditionen für Sie. Sollte ein Objekt unverkauft bleiben, werden Ihnen keine Bearbeitungs- oder Versicherungskosten berechnet. Unsere Experten werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die folgenden Schritte zu besprechen.
Alle uns anvertrauten Objekte sind von uns versichert, Kosten fallen für Einlieferer nicht an.
Sollten Sie ein Objekt nicht zu uns bringen können, kümmern wir uns gerne um die Abholung in Deutschland und Europaweit. Bei umfangreichen Aufträgen organisieren wir gerne für Sie einen professionellen Transport durch externe Kooperationsfirmen. Kosten fallen für Einlieferer nur nach Absprache an und werden vom Auktionshaus bis zur Abrechnung
Sollte eine Expertise durch einen externen Spezialisten oder die Aufnahme Ihres Kunstwerks in das Werksverzeichnis des Künstlers den Auktionserlös deutlich erhöhen, kümmern wir uns gerne um die Abwicklung der Expertise. Eventuelle Kosten der externen Experten fallen für den Einlieferer nur nach Absprache an und werden vom Auktionshaus bis zur Abrechnung verauslagt.
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Wir vermitteln Ihnen gerne fachgerechte Restaurierungsexperten, wenn durch eine Restaurierung ein deutlich höherer Auktionserlös zu erwarten ist. Eine Restaurierung erfolgt lediglich nach Absprache mit dem Einlieferer. Kosten für den Einlieferer fallen nur nach Absprache an und werden vom Auktionshaus bis zur Abrechnung verauslagt.
Zieht der Einlieferer den Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er 10% des Schätzwertes (zzgl. 19% USt.) und die bis zur Abholung entstandenen Kosten an den Versteigerer zu zahlen. Dem Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Einlieferer können ca. fünf bis sechs Wochen nach der Auktion mit der Abrechnung und Auszahlung der Erlöse rechnen, sofern alle Artikel bezahlt sind. Die Zahlungsmethode erfolgt wie vertraglich vereinbart.
Der Verkäufer ist gemäß § 26 Abs. 1 UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Fotographie an den Künstler oder dessen Nachkommen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers verpflichtet. Das Folgerecht betrifft nur einige Künstler und kann bis zu 4% des Verkaufspreises betragen. Davon trägt der Käufer anteilig 2 %.